§ 58 Abs. 1 BinSchPersVLehrgänge für atemschutzgerättragende Personen
Die Voraussetzungen und das Verfahren zur Zulassung von Grundlehrgängen und Wiederholungslehrgängen für atemschutzgerättragende Personen bestimmen sich nach…
§ 88 Abs. 1 BinSchPersVAblaufen der Befähigungszeugnisse für atemschutzgerättragende Personen; Wiederholungslehrgang
Die Bescheinigung für atemschutzgerättragende Personen nach § 17 Absatz 6 Nummer 1 über die Teilnahme am Grundlehrgang ist zwei Jahre ab dem Ausstellungsdatum…
§ 51 Abs. 1 Nr. 2 BinSchPersVAtemschutzgerättragende Personen
die erforderliche Eignung besitzen, um Atemschutzgeräte nach Artikel 19.12 Nummer 10 Buchstabe a des ES-TRIN zur Rettung von Personen benutzen zu können.
§ 17 Abs. 6 Nr. 2 BinSchPersVBefähigungszeugnisse für das Sicherheitspersonal
eines Schulungsnachweises für atemschutzgerättragende Personen einer anerkannten Ausbildungsstelle eines anderen Mitgliedstaates der Zentralkommission für die…