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Ziel der Ausbildung ist der Erwerb der Befähigung zur sicheren und unfallfreien Anwendung der Geräte und Ausrüstung sowie des Auf- und Abseilverfahrens im Einsatz.
Voraussetzung für diesen Lehrgang ist mindestens der erfolgreich abgeschlossene Laufbahnlehrgang für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst sowie die arbeitsmedizinische Untersuchung nach G 41 „Arbeiten mit Absturzgefahr“.
Der Lehrgang wird an einer Landesfeuerwehrschule durchgeführt.
Die Anmeldung, die Lehrgangsdurchführung sowie der Lehrgangsabschluss erfolgt nach den Regelungen der Landesfeuerwehrschule und der Empfehlung der AGBF „Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen“ in der aktuellen Fassung.