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Ziel der Ausbildung ist der Erwerb der Befähigung bei Einsätzen die Rettung oder Bergung untergegangener Personen sowie einfache technische Hilfeleistungen fachlich richtig durchführen zu können.
Voraussetzungen für diesen Lehrgang sind mindestens der erfolgreich abgeschlossene Laufbahnlehrgang für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst sowie die entsprechenden Regelungen im Lehrgangsplan der Landesfeuerwehrschule.
Der Lehrgang wird an einer Landesfeuerwehrschule oder einer anderen geeigneten Einrichtung durchgeführt.
Die Anmeldung, die Lehrgangsdurchführung sowie der Lehrgangsabschluss erfolgt nach den Regelungen der Landesfeuerwehrschule und der Feuerwehr-Dienstvorschrift 8 in der jeweils geltenden Fassung.