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Die mündliche Prüfung dauert 60 Minuten.
Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf Ausbildungsgegenstände gemäß § 11 Absatz 1 und Absatz 2. Dabei sollen die Prüferinnen und Prüfer in der Regel von einem größeren Thema oder einer größeren Aufgabe ausgehen und der Kandidatin oder dem Kandidaten Gelegenheit geben, sich zusammenhängend zu äußern.
Im Bereich der Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung und Körperliche und motorische Entwicklung sind für die Prüfungsteile
mit den Gegenständen Aspekte der Sonderpädagogik einschließlich Sozialpädagogik, Aspekte der Sonderpädagogischen Psychologie, Medizinische Aspekte sowie Schul- und Beamtenrecht 25 Minuten,
mit dem Gegenstand Pflegerische Aufgaben 10 Minuten und
mit den Gegenständen Fachliche und didaktisch-methodische Fragen des Unterrichts und der Erziehung 25 Minuten
vorzusehen.
Im Bereich der Förderschwerpunkte Sehen und Hören und Kommunikation sind für die Prüfungsteile
mit den Gegenständen Aspekte der Sonderpädagogik einschließlich Sozialpädagogik, Aspekte der Sonderpädagogischen Psychologie, Medizinische Aspekte sowie Schul- und Beamtenrecht 30 Minuten und
mit den Gegenständen Fachliche und didaktisch-methodische Fragen der pädagogischen Frühförderung und speziellen Förderung seh- und hörgeschädigter Kinder 30 Minuten vorzusehen.
Der Prüfungsausschuss bewertet die in der mündlichen Prüfung erbrachten Prüfungsleistungen gesondert für die einzelnen Prüfungsteile.
Über die mündliche Prüfung ist von einem Mitglied des Prüfungsausschusses, das von der oder dem Vorsitzenden bestimmt wird, eine Niederschrift zu fertigen, in der die Gegenstände der Prüfung, die Leistungen der Kandidatin oder des Kandidaten und die dafür festgelegten Noten zu vermerken sind.
Mündliche Prüfungen dauern in der Regel 30 Minuten, wobei der Prüfling in einem ersten Prüfungsteil versuchen soll, selbstständig die vorbereitete Aufgabe in…
Die Gesamtdauer der mündlichen Prüfung beträgt je erschienenem Prüfling etwa 30 Minuten. Die Prüfung ist durch eine angemessene Pause zu unterbrechen.
Die mündliche Prüfung dauert je Schülerin oder Schüler in der Regel 15 Minuten. Sie ist eine Einzelprüfung.
Die mündliche Prüfung soll von mehreren Fachprüferinnen und Fachprüfern über vier der in § 11 genannten Prüfungsfächer durchgeführt werden und insgesamt etwa 60…
Die mündliche Prüfung dauert je Schülerin oder Schüler in der Regel 15 Minuten. Sie ist eine Einzelprüfung.
Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf drei der in § 13 Absatz 1 genannten Prüfungsfächer, die von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.