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Die mündliche Prüfung dauert je Schülerin oder Schüler in der Regel 15 Minuten. Sie ist eine Einzelprüfung.
Die Fachlehrerin oder der Fachlehrer stellt die Prüfungsaufgabe. Sie muss aus dem Unterricht der Klasse 10 erwachsen sein.
Im Anschluss an die Prüfung setzt der Fachprüfungsausschuss durch Mehrheitsbeschluss im Rahmen der Ergebnisse der schriftlichen und der mündlichen Prüfung gemäß § 32 Absatz 3 die Abschlussnote fest. Die Abschlusskonferenz kann die Abschlussnote nicht ändern.
Der Fachprüfungsausschuss führt eine Niederschrift. Sie enthält die Namen der Mitglieder des Ausschusses und das Abstimmungsergebnis. Sie muss die Aufgaben und die Dauer der Vorbereitungszeit, den Verlauf und das Ergebnis erkennen lassen.
Im Anschluss an die Prüfung setzt der Fachprüfungsausschuss durch Mehrheitsbeschluss im Rahmen der Ergebnisse der schriftlichen und der mündlichen Prüfung gemäß…
Über die mündliche Prüfung ist von einem Mitglied des Prüfungsausschusses, das von der oder dem Vorsitzenden bestimmt wird, eine Niederschrift zu fertigen, in…
Die mündliche Prüfung wird von der Fachprüferin oder dem Fachprüfer geführt. Die oder der Vorsitzende des Fachprüfungsausschusses hat das Recht, Fragen an den…
Nach Abschluss der Prüfung schlägt die Prüferin oder der Prüfer nach Beratung im Prüfungsausschuss die Note für die Prüfungsleistung vor. Die Mitglieder des…
Die mündliche Prüfung findet vor einem Prüfungsausschuss unter dem Vorsitz der Schulleiterin oder des Schulleiters oder einer von ihr oder ihm hierfür…
Die mündliche Prüfung wird grundsätzlich von der Fachprüferin oder dem Fachprüfer (§ 26 Abs. 4) durchgeführt. Die oder der Vorsitzende des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.