§ 26 APO-TVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Fachschulen für Technik (APO-T) Vom 11. Juni 2003
Alle Prüfungsfächer (§ 17) können Gegenstand der mündlichen Prüfung sein.
§ 28 APO-HBFS-ATVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Höheren Berufsfachschulen für Automatisierungstechnik im Saarland (APO-HBFS-AT) Vom 7. Juli 2010
Alle Prüfungsfächer (§ 18) können Gegenstand der mündlichen Prüfung sein.
§ 36 APO-BFS-HABVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Berufsfachschulen für Haushaltsführung und ambulante Betreuung (APO-BFS-HAB) Vom 14. Juli 2023*)
Alle Prüfungsfächer (§ 20) können Gegenstand der mündlichen Prüfung sein.
§ 29 APO-HBFS-HGFVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Höheren Berufsfachschulen für das Hotel-, Gaststätten- und Fremdenverkehrsgewerbe im Saarland (APO-HBFS-HGF) Vom 19. Juli 1989
Alle Prüfungsfächer (§ 19) können Gegenstand der mündlichen Prüfung sein.
§ 17 APO-FOSVerordnung - Prüfungsordnung - über die staatliche Abschlussprüfung an den Fachoberschulen im Saarland (APO-FOS) Vom 3. Juli 1981
Alle Prüfungsfächer (§ 7) können Gegenstand der mündlichen Prüfung sein.