§ 17 APO-FOSVerordnung - Prüfungsordnung - über die staatliche Abschlussprüfung an den Fachoberschulen im Saarland (APO-FOS) Vom 3. Juli 1981
Alle Prüfungsfächer (§ 7) können Gegenstand der mündlichen Prüfung sein.
§ 23 APO-FS-HGVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung von Gastronomen an Fachschulen für das Hotel- und Gaststättengewerbe im Saarland (APO-FS-HG) Vom 12. Dezember 1984
Alle Prüfungsfächer (§ 13) können Gegenstand der mündlichen Prüfung sein.
§ 36 APO-BFS-GTBVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an der Berufsfachschule der Fachrichtung Ganztagsbetreuung (APO-BFS-GTB) Vom 14. Juli 2023*)
Alle Prüfungsfächer (§ 20) können Gegenstand der mündlichen Prüfung sein.
§ 28 APO-HBFS-ATVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Höheren Berufsfachschulen für Automatisierungstechnik im Saarland (APO-HBFS-AT) Vom 7. Juli 2010
Alle Prüfungsfächer (§ 18) können Gegenstand der mündlichen Prüfung sein.
§ 36 APO-BFS-HABVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Berufsfachschulen für Haushaltsführung und ambulante Betreuung (APO-BFS-HAB) Vom 14. Juli 2023*)
Alle Prüfungsfächer (§ 20) können Gegenstand der mündlichen Prüfung sein.