§ 30 Nr. 2 APO-HBFS-FWVVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Höheren Berufsfachschulen für Fremdsprachen in Wirtschaft und Verwaltung im Saarland (APO-HBFS-FWV) Vom 19. Juni 1991
die Fächer, in denen jeweils mündlich geprüft werden soll, bekannt gegeben.
§ 30 Nr. 2 APO-HBFS-ATVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Höheren Berufsfachschulen für Automatisierungstechnik im Saarland (APO-HBFS-AT) Vom 7. Juli 2010
die Fächer, in denen jeweils mündlich geprüft werden soll,
§ 31 Nr. 2 APO-HBFS-WIVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Höheren Berufsfachschulen für Wirtschaftsinformatik im Saarland (APO-HBFS-WI) Vom 16. September 1985
die Fächer, in denen jeweils mündlich geprüft werden soll,
§ 20 Abs. 2 Nr. 2 APO-FOSVerordnung - Prüfungsordnung - über die staatliche Abschlussprüfung an den Fachoberschulen im Saarland (APO-FOS) Vom 3. Juli 1981
die Fächer, in denen der Schüler mündlich geprüft werden soll,
§ 28 Nr. 2 APO-TVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Fachschulen für Technik (APO-T) Vom 11. Juni 2003
die Fächer, in denen jeweils mündlich geprüft werden soll,