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Die Anwärterinnen und Anwärter führen für die Dauer des berufspraktischen Studiums einen Beschäftigungsnachweis. Darin haben sie zu vermerken, in welchen Arbeitsgebieten sie tätig waren und mit welchen Arbeiten sie bei den einzelnen ausbildenden Dienststellen beschäftigt worden sind. Der Beschäftigungsnachweis ist der Ausbildungsleiterin oder dem Ausbildungsleiter beim Wechsel der ausbildenden Dienststelle vorzulegen.