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Der Anwärter führt während des Vorbereitungsdienstes einen Beschäftigungsnachweis nach dem Muster der Anlage 2. Darin hat er zu vermerken, in welchen Arbeitsgebieten er tätig war und mit welchen Arbeiten er bei den Ausbildungsstellen beschäftigt worden ist. Der Beschäftigungsnachweis ist dem Ausbildungsleiter beim Wechsel der Ausbildungsstelle vorzulegen.