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Die Anwärterinnen und Anwärter werden auf ihre Verantwortung zur Wahrung und Fortentwicklung des demokratischen sozialen Rechtsstaates bei der Erfüllung ihrer Aufgaben vorbereitet. Die Bedeutung der Europäischen Union sowohl in ihrer wirtschaftlichen als auch friedenssichernden Funktion ist Teil der Ausbildung. Die Ausbildung vermittelt den Anwärterinnen und Anwärtern das berufliche Basiswissen und die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden und fördert das kreative und kritische Denken und die Befähigung, komplexe berufliche Aufgaben zu lösen. Dabei ist das Verständnis für die politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und interkulturellen Zusammenhänge im nationalen, europäischen und internationalen Bereich sowie das Bewusstsein für die Bedeutung der digitalen Entwicklungen besonders zu fördern. Die Aufgabe der Modernisierung der Verwaltung als dauerhafter Prozess wird verdeutlicht und die Anwärterinnen und Anwärter sollen befähigt werden, die Relevanz der Digitalisierung auch in diesem Zusammenhang zu erkennen und diese voranzutreiben. Die Anwärterinnen und Anwärter sollen die sozialen Komponenten ihres Handelns sowohl gegenüber anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern begreifen.
Die Anwärterinnen und Anwärter sollen auch befähigt werden, sich eigenständig weiterzubilden. Sie sind verpflichtet, die Lehrveranstaltungen zu besuchen, die Prüfungen abzulegen und ein zielgerichtetes, eigenverantwortliches Selbststudium zu betreiben. Sie müssen ferner an allen für den Studiengang festgelegten studienbegleitenden Veranstaltungen der Fachhochschule für Verwaltung teilnehmen. Die Pflichten nach Satz 2 und 3 gelten auch für digital durchgeführte Lehrveranstaltungen. Daneben unterliegen die Anwärterinnen und Anwärter den beamtenrechtlichen Pflichten.
Die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen Dienstes, Fachrichtung Allgemeiner Verwaltungsdienst, wird für das jeweilige Fachgebiet durch Ableistung des Vorbereitungsdienstes und Bestehen der Laufbahnprüfung erworben.
Die Lehrveranstaltungen des fachwissenschaftlichen Studiums werden grundsätzlich in Präsenz an der Fachhochschule für Verwaltung durchgeführt. Einzelne Lehrveranstaltungen können als Online-Veranstaltung per Video-Konferenz-System ohne Präsenzpflicht an der Fachhochschule für Verwaltung durchgeführt werden, wenn hierfür ein sachlich begründetes Bedürfnis vorliegt, der Gegenstand der Lehrveranstaltung hierfür geeignet ist und der Erfolg des Studiums nicht nachteilig beeinträchtigt wird.