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Ausbildungsbehörden sind
das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport,
die Gemeinden und die Gemeindeverbände und
sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (§ 2 Nummer 2 des Beamtenstatusgesetzes).
Die Ausbildungsbehörden bestellen hierzu befähigte Beamtinnen und Beamte des höheren oder des gehobenen Dienstes zu Ausbildungsleiterinnen und Ausbildungsleitern. Diese lenken und überwachen die Ausbildung und betreuen die Anwärterinnen und Anwärter.
Ausbildungsstellen sind
für das fachwissenschaftliche Studium und die praxisbegleitenden Studientage die Fachhochschule für Verwaltung,
für das berufspraktische Studium
die ausbildenden Dienststellen und
Organisationseinheiten von Wirtschafts-, Industrieunternehmen und Kammern für das Fremdpraktikum sowie ausländische Praktikastellen.
Für die Dauer des fachwissenschaftlichen Studiums ist für die Anwärterinnen und Anwärter die Fachhochschule für Verwaltung einschließlich aller ihrer Standorte der Dienstort. Für die Dauer des berufspraktischen Studiums ist der Sitz der Ausbildungsstelle, dem die Anwärterinnen und Anwärter jeweils zugeordnet sind, der Dienstort.
Die Zuordnung zu den Ausbildungsstellen obliegt den Ausbildungsbehörden.
In den ausbildenden Dienststellen sind Ausbilderinnen und Ausbilder zu bestellen, die Beamtinnen oder Beamte des gehobenen oder höheren Dienstes oder Tarifbeschäftigte vergleichbarer Entgeltgruppen sind. Diese vermitteln den Anwärterinnen und Anwärtern die im berufspraktischen Studienplan festgelegten Studieninhalte. Zu diesem Zweck arbeiten sie mit den Ausbildungsleiterinnen oder den Ausbildungsleitern zusammen. Soweit erforderlich werden sie von anderen Dienstgeschäften entlastet.
Vorgesetzte der Anwärterinnen und Anwärter sind auch
die Rektorin oder der Rektor der Fachhochschule für Verwaltung oder deren oder dessen Stellvertretung und die mit der Durchführung der Vorlesung beauftragten Dozentinnen und Dozenten und Lehrbeauftragten während des fachwissenschaftlichen Studiums,
die Ausbildungsleiterin oder der Ausbildungsleiter und die Ausbilderinnen und die Ausbilder während des berufspraktischen Studiums.