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In den berufspraktischen Studienabschnitten wirken die Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter bei der Erledigung polizeitypischer Vorgänge mit, erlangen Kenntnisse und Fähigkeiten zunehmend auch in selbstständiger Tätigkeit und werden mit den Arbeiten der polizeilichen Sachbearbeitung vertraut gemacht.
Die berufspraktischen Studienabschnitte des zweiten und dritten Studienjahres sollen für die Beamtinnen und Beamten gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 1 bei Ausbildungsstationen stattfinden, bei denen sie in der bisherigen Verwendung noch nicht beschäftigt waren.
Am Ende jedes berufspraktischen Studienabschnitts wird abschließend durch die Leitung des Praxisamtes oder deren bestellte Stellvertretung ein Befähigungsbericht nach dem Muster der Anlage 1 erstellt.
Die Inhalte der berufspraktischen Studienabschnitte werden im Studienplan festgelegt. Näheres regelt der Fachbereich Polizeivollzugsdienst der Fachhochschule für Verwaltung im Benehmen mit der Landespolizeidirektion.