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Die Zwischenprüfung findet nach Abschluss des ersten Ausbildungsjahres statt. Sie soll bis zum 30. November beendet sein.
Die Zwischenprüfung findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt.
Die Zwischenprüfung findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt. Den Zeitrahmen legt die zuständige Stelle fest.
Die Zwischenprüfung soll am Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden.
Die Zwischenprüfung soll spätestens zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.