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Die Aufgabe der Einführungsphase besteht darin, die Schülerinnen und Schüler inhaltlich und methodisch auf die Anforderungen der Qualifikationsphase vorzubereiten. In der Einführungsphase beträgt die Schülerwochenstundenzahl durchschnittlich 34 Unterrichtsstunden.
Im Pflichtbereich sind in beiden Schulhalbjahren durchgehend neun Grundkurse zu belegen, und zwar Deutsch, Mathematik, eine in der Sekundarstufe I begonnene erste oder zweite oder dritte Fremdsprache, Kunst oder Musik, ein gesellschaftswissenschaftliches Fach, ein naturwissenschaftliches Fach (Biologie, Chemie, Physik), Religionslehre und Sport. Neuntes Pflichtfach ist entweder eine weitere Fremdsprache oder ein weiteres Fach des mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeldes. Die Verpflichtung zur Belegung einer weiteren Fremdsprache kann auch durch die Belegung eines in einer weiteren Fremdsprache unterrichteten Sachfaches erfüllt werden.
Schülerinnen und Schüler, die gemäß § 31 Abs. 6 SchulG von der Teilnahme am Religionsunterricht befreit oder zur Teilnahme nicht verpflichtet sind, belegen das Fach Philosophie. Haben Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen, Philosophie bereits im Rahmen ihrer Belegungsverpflichtung als gesellschaftswissenschaftliches Fach belegt, so belegen sie ein zusätzliches gesellschaftswissenschaftliches Fach ihrer Wahl.
Im Wahlbereich ist in beiden Kurshalbjahren durchgehend ein weiterer Kurs zu belegen. Die Schule kann die Kurse des Wahlbereichs Profilen zuordnen (§ 6 Absatz 5). Im Rahmen des Pflichtunterrichtes gemäß Absatz 1 Satz 2 stehen den Schülerinnen und Schülern ein elftes Fach und bis zu zwei Vertiefungsfächer zur Wahl.
Schülerinnen und Schüler, die keinen aufsteigenden Pflichtunterricht im Umfang von vier Jahren in einer zweiten Fremdsprache bis zum Ende der Sekundarstufe I erhalten haben, müssen zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in der gymnasialen Oberstufe eine neu einsetzende zweite Fremdsprache durchgehend im Umfang von vier Wochenstunden belegen. Wer nach den Vorgaben der APO-S I erst nach der Jahrgangsstufe 7 eine zweite Fremdsprache begonnen hat, muss diese bis zum Ende der Einführungsphase fortführen. Schülerinnen und Schüler aus Profilklassen nach § 21 Absatz 3 Satz 3 Nummer 1 APO-S I müssen die in Klasse 7 begonnene zweite Fremdsprache bis zum Ende der Einführungsphase fortführen.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Die Hauptphase umfasst bis zu den angestrebten Abschlüssen mindestens folgenden in Wochenstunden ausgewiesenen obligatorischen Unterricht: Obligatorische Fächer…
In den beiden Semestern der Einführungsphase werden die Fächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache mit je vier Wochenstunden, das Fach Geschichte/…
neun Basiskurse (je 80 Std.), je zwei in den Bereichen Deutsch, Englisch oder einer anderen fortgeführten Fremdsprache, Mathematik, Naturwissenschaften sowie…
Schülerinnen und Schüler, die in der Sekundarstufe I keinen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache erhalten haben und die ihre fortgeführte erste Fremdsprache…
In der Einführungsphase sind in Deutsch, Mathematik, den Fremdsprachen je Halbjahr zwei, in einem gesellschaftswissenschaftlichen und einem…
In der Einführungsphase ist die Belegung von Deutsch, Mathematik und zwei Fremdsprachen im Umfang von jeweils mindestens drei Wochenstunden verpflichtend.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.