§ 16 APO-HBFS-WIVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Höheren Berufsfachschulen für Wirtschaftsinformatik im Saarland (APO-HBFS-WI) Vom 16. September 1985
Die Abschlussprüfung findet gegen Ende des Schuljahres statt. Die Schulaufsichtsbehörde bestimmt die Prüfungstermine. Sie sind den Schülern durch den…
§ 16 Abs. 2 APO-HBFS-HGFVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Höheren Berufsfachschulen für das Hotel-, Gaststätten- und Fremdenverkehrsgewerbe im Saarland (APO-HBFS-HGF) Vom 19. Juli 1989
Die Schulaufsichtsbehörde bestimmt die Prüfungstermine auf Vorschlag des Schulleiters/der Schulleiterin. Sie sind den Schülern/Schülerinnen durch den…
§ 15 Abs. 2 APO-HBFS-FWVVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Höheren Berufsfachschulen für Fremdsprachen in Wirtschaft und Verwaltung im Saarland (APO-HBFS-FWV) Vom 19. Juni 1991
Die Schulaufsichtsbehörde bestimmt die Prüfungstermine auf Vorschlag des Schulleiters/der Schulleiterin. Sie sind den Schülern/Schülerinnen durch den…
§ 4 Abs. 2 APO-FOSVerordnung - Prüfungsordnung - über die staatliche Abschlussprüfung an den Fachoberschulen im Saarland (APO-FOS) Vom 3. Juli 1981
Die Schulaufsichtsbehörde[3] bestimmt die Prüfungstermine. Sie sind den Schülern durch den Schulleiter alsbald nach der Festlegung bekannt zu geben.
§ 5 Abs. 1 HptSchul/BFSÜbPV SL 2020Verordnung über die Prüfung zum Erwerb der mit dem Hauptschulabschluss verbundenen Berechtigungen für Schülerinnen und Schüler des Bildungsgangs der Ausbildungsvorbereitung an der Berufsschule in besonderen Fällen Vom 30. Juni 2020
Die Prüfung findet gegen Ende des Schuljahres statt. Die Schulaufsichtsbehörde bestimmt die Termine der Prüfungen. Unmittelbar nach deren Festsetzung werden die…