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Die Prüfung findet gegen Ende des Schuljahres statt.
Die Schulaufsichtsbehörde bestimmt die Prüfungstermine auf Vorschlag des Schulleiters/der Schulleiterin. Sie sind den Schülern/Schülerinnen durch den Schulleiter/die Schulleiterin alsbald nach der Festlegung bekannt zu geben.