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In der Oberstufe ist als Hausarbeit (Projektarbeit) eine fächerübergreifende Fallstudie anzufertigen. Darin soll der Schüler/die Schülerin nachweisen, dass er/sie eine anwendungsbezogene Aufgabe aus dem berufsbezogenen Lernbereich selbständig analysieren, lösen und darstellen kann.
Das Thema der Hausarbeit wird auf Vorschlag des Schülers/der Schülerin frühestens zu Beginn der Oberstufe vom Klassenlehrer/von der Klassenlehrerin vergeben. Die Hausarbeit ist, sofern sie in Schriftform abgegeben wird, in dreifacher Ausfertigung zu dem vom Klassenlehrer/von der Klassenlehrerin festgesetzten Termin abzugeben. Sie kann zu dem vom Klassenlehrer/von der Klassenlehrerin festgesetzten Termin auch elektronisch übermittelt werden, sofern auch die handschriftliche Unterschrift elektronisch erstellt wurde. Auf Antrag, der rechtzeitig vor Fristablauf gestellt werden muss, kann der Schulleiter/die Schulleiterin in begründeten Ausnahmefällen eine Fristverlängerung gewähren.
Der Schüler/Die Schülerin hat am Schluss der Hausarbeit schriftlich zu versichern, dass er/sie die Arbeit ohne fremde Hilfe angefertigt und sich anderer als der angegebenen Hilfsmittel und Quellen nicht bedient hat. b) Aufnahme