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In eine Höhere Berufsfachschule für Automatisierungstechnik kann aufgenommen werden, wer die Fachhochschulreife erworben hat oder nach der Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an der Universität des Saarlandes vom 7. Februar 1994 (Amtsbl. S. 268), geändert durch die Verordnung vom 25. November 2009 (Amtsbl. I S. 1820), in der jeweils geltenden Fassung[3] zum Studium an der Universität des Saarlandes berechtigt ist. Über das Vorliegen der Aufnahmevoraussetzungen entscheidet der Schulleiter/die Schulleiterin.