Gesetze
Gesetz wird geladen …
Als Prüfungsaufgaben sind zu bearbeiten in den Fächern Französisch, Englisch: je eine Übersetzung aus der Fremdsprache ins Deutsche, Beantwortung von Fragen zu verschiedenen Themenkreisen in der betreffenden Fremdsprache, Wortschatzarbeit und Leseverstehen (Bearbeitungszeit: je zweieinhalb Zeitstunden), Unternehmensführung: anwendungsbezogene Fragen und Aufgaben zur betriebswirtschaftlichen Führung eines Unternehmens aus den Bereichen Finanzierung, Kostenrechnung, Betriebsorganisation, Marketing und Personalwirtschaft einschließlich rechtlicher Gesichtspunkte (Bearbeitungszeit: drei Zeitstunden), Rechnungswesen: Fragen und Anwendungen zur Planung, Darstellung und Analyse des betrieblichen Rechnungswesens (Bearbeitungszeit: zwei Zeitstunden), Touristik: Fragen und praxisbezogene Anwendungen aus dem Bereich des Tourismus (Bearbeitungszeit: zwei Zeitstunden), Datenverarbeitung: Fragestellungen zu dem Bereich Grundlagen der Datenverarbeitung, anwendungsbezogene Aufgaben zum Umgang mit Standardsoftware oder branchenspezifischer Software (Bearbeitungszeit: drei Zeitstunden), Lebensmittel- und Getränketechnologie einschließlich Ernährungswissenschaft: Aufgaben und Fragen aus den Bereichen Speise- und Getränkekunde, Speisen- und Getränkemanagement, Catering, Fastfood, Küchenorganisation, Restaurantorganisation und Menügestaltung sowie Lebensmittelchemie, Ernährungsphysiologie und Hygiene (Bearbeitungszeit: fünf Zeitstunden). Wird die Fremdsprache Französisch durch die Fremdsprache Spanisch ersetzt, gelten die Vorgaben für die Prüfungsaufgaben in der Fremdsprache Französisch für die Fremdsprache Spanisch entsprechend.