Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Höheren Berufsfachschulen für Wirtschaftsinformatik im Saarland (APO-HBFS-WI) Vom 16. September 1985
Für die Bewertung der Hausarbeit, die Festsetzung der Vornoten, die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen und die Bildung der Endnoten gilt § 10.
§ 20 APO-HBFS-WIKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen