Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Höheren Berufsfachschulen für das Hotel-, Gaststätten- und Fremdenverkehrsgewerbe im Saarland (APO-HBFS-HGF) Vom 19. Juli 1989
Für die Festsetzung der Vornoten, die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen und die Bildung der Endnoten gilt § 11 Abs. 1 und 2.
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