Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Höheren Berufsfachschulen für Wirtschaftsinformatik im Saarland (APO-HBFS-WI) Vom 16. September 1985
Die Klassenkonferenz nach § 30 setzt ferner auf Vorschlag der Fachlehrer die Noten für die Hausarbeiten fest.
§ 30a APO-HBFS-WIKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen