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Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Laufbahn des höheren Forstdienstes ist:
die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis;
der Nachweis über die Ableistung eines Forstpraktikums;
das Zeugnis über die bestandene forstliche Diplom-Schlussprüfung an einer deutschen Hochschule.
Über die Annahme und Ausbildung der Forstpraktikanten erlässt das Ministerium für Umwelt die näheren Bestimmungen.