§ 2 Abs. 3 BeamtGemVwgtDAPV SLVerordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten der Laufbahn des gehobenen Dienstes, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst, Fachgebiet Forstdienst des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände Vom 17. März 2017
Die Befähigung für den gehobenen Dienst, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst, Fachgebiet Forstdienst des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände…
§ 5 APO höh. FDZweck des Vorbereitungsdienstes
Zweck des Vorbereitungsdienstes ist, den Forstreferendar auf allen Gebieten der Forstverwaltung und des Forstbetriebes zu schulen und ihn mit den Aufgaben des…
§ 2 Abs. 1 APO höh. FDEinstellungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Laufbahn des höheren Forstdienstes ist:
§ 1 Abs. 2 APO höh. FDDie für die Forstverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden erlassen möglichst gleiche Vorschriften über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des…