Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren Forstdienstes (APO höh. FD) Vom 19. Januar 1981
Auf Antrag können die Prüfungsteilnehmer innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Prüfung ihre Prüfungsakten einsehen. Vierter Abschnitt Besondere Formbestimmung (aufgehoben)
§ 31 APO höh. FDKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen