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Die Ausbildung dient dem Zweck, geeignetes Personal fachlich zu befähigen, die einer Hygienekontrolleurin und einem Hygienekontrolleur zu übertragenden Aufgaben im öffentlichen Gesundheitsdienst wahrzunehmen.
Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure sind aufgrund ihrer Ausbildung befähigt, insbesondere in folgenden Gebieten Aufgaben selbstständig zu übernehmen oder an deren Bearbeitung mitzuwirken:
Infektionsschutz und -prävention, Ermittlungen und Überwachung der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten,
Wasser-, Abwasser- und Trinkwasserhygiene,
Überwachung der Hygiene des Schwimm- und Badewesens einschließlich medizinischer Bäder und Saunen,
Beurteilung von Bauleitplänen, Planungs- und Genehmigungsverfahren und genehmigungspflichtigen Maßnahmen in Wasserschutzgebieten,
Überwachung der hygienischen Verhältnisse bei der Abfallentsorgung,
Überwachung der hygienischen Verhältnisse und der Durchführung der angeordneten Maßnahmen in öffentlichen oder gewerblichen Einrichtungen, insbesondere in:
Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, Einrichtungen zur Betreuung und Pflege älterer Menschen und Menschen mit Behinderung sowie vergleichbaren Betreuungs- oder Versorgungseinrichtungen,
Obdachlosenunterkünften, Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und Flüchtlinge sowie sonstigen Massenunterkünften,
Justizvollzugsanstalten,
Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 8v des Gesetzes vom 12. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 359) geändert worden ist, sowie
anderen Gemeinschaftseinrichtungen,
Mitwirkung bei Stellungnahmen zu Planungs- und Genehmigungsverfahren, soweit gesundheitliche Belange der Bevölkerung berührt werden,
Ermittlungen und Überwachung der Durchführung angeordneter Maßnahmen zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen und -schädigungen durch Umwelteinflüsse,
Bestattungshygiene und Friedhofswesen,
Mitwirkung bei vorbeugenden Maßnahmen des Katastrophenschutzes, Zivilschutzes und Rettungswesens und
Dokumentation von Untersuchungs- und Überwachungsergebnissen sowie Mitwirkung bei epidemiologischen Erhebungen und Auswertungen.