§ 1 APOHygKontr NRWAusbildungs- und Prüfungsordnung für Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure
Ziel der Ausbildung ist es, die Auszubildenden fachlich zu befähigen die Aufgaben von Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleuren im öffentlichen…
§ 10 Abs. 2 APO-Hyg.-Kontr.Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure (APO-Hyg.-Kontr.) 14. Dezember 2024
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt der Erlass über die praktische Ausbildung und staatliche Anerkennung von Gesundheitsaufsehern/Gesundheitsaufseherinnen…
§ 1 Abs. 1 APO-Hyg.-Kontr.Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure (APO-Hyg.-Kontr.) 14. Dezember 2024
Die Ausbildung dient dem Zweck, geeignetes Personal fachlich zu befähigen, die einer Hygienekontrolleurin und einem Hygienekontrolleur zu übertragenden Aufgaben…
§ 7 Abs. 2 APO-Hyg.-Kontr.Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure (APO-Hyg.-Kontr.) 14. Dezember 2024
Die theoretische Ausbildung richtet sich nach § 7 und den Anlagen 3 und 5 der nordrhein-westfälischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für…