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Diese Verordnung regelt die Ausbildung, das Ausbildungsverhältnis und die Prüfung im Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt des Justizdienstes für Bewerberinnen und Bewerber, die sich in einer förderlichen Berufstätigkeit bewährt haben.
Soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt, gelten die Vorschriften über den Vorbereitungsdienst der Ausbildungsordnung der Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte vom 12. September 2005 (GV. NRW. S. 804) in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
Abweichend von §§ 2 und 4 der Ausbildungsordnung der Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte kann im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses zum Land gemäß § 7 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes vom 14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 310, ber. S. 642) in der jeweils geltenden Fassung in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden, wer die Voraussetzungen des § 2 Absatz 1 Nummer 1, 3 und 4 der Ausbildungsordnung der Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte erfüllt und zusätzlich
mindestens den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder einen gesetzlich als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt sowie
eine förderliche Berufsausbildung abgeschlossen und sich in einer für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt des Justizdienstes förderlichen Berufstätigkeit mindestens zwei Jahre bewährt hat.
Diese Verordnung regelt die Einstellung in den Vorbereitungsdienst sowie die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der…
Das für Justiz zuständige Ministerium kann abweichend von § 2 bestimmen, dass in den Vorbereitungsdienst auch eingestellt werden kann, wer die Voraussetzungen…
Für zugelassene Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt, des Justizdienstes findet diese Ausbildungsordnung mit folgenden Maßgaben…
Diese Verordnung regelt den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen…
den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder einen gesetzlich als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt oder
Zur Ausbildung für die Laufbahn des Verwaltungsdienstes in der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen kann…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.