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Die Dauer des Vorbereitungsdienstes beträgt gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 der Ausbildungsordnung der Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte zwei Jahre. Die Berufsausbildung und die für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt des Justizdienstes förderliche Berufstätigkeit werden mit einer Dauer von zwölf Monaten angerechnet.
Im Übrigen gilt § 6 Absatz 2 bis 4 der Ausbildungsordnung der Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte entsprechend.
Auf den Vorbereitungsdienst von zwei Jahren (§ 6 Absatz 1 Satz 1) wird die Ausbildung zur oder zum Justizfachangestellten oder die Beschäftigung als…
Bewerberinnen oder Bewerbern, die sich vor der Einberufung mindestens 18 Monate im Dienst der Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister als Beschäftigte…
Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre. Auf den Vorbereitungsdienst können Zeiten einer vorhergehenden Beschäftigung mit Aufgaben der Laufbahngruppe 1,…
Der Vorbereitungsdienst dauert sechs Monate. Der Vorbereitungsdienst kann um höchstens 6 Monate verlängert werden, wenn der Anwärter/die Anwärterin den…
an die Stelle des Vorbereitungsdienstes tritt eine Qualifizierung mit einer Dauer von zwei Jahren, dabei kann die Beschäftigungszeit in der Laufbahngruppe 1,…
Der Vorbereitungsdienst dauert einschließlich Erholungsurlaub drei Jahre. Auf den Vorbereitungsdienst werden Studienzeiten mit der Dauer von 21 Monaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.