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Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt:
erster Abschnitt:
sechs Monate praktische Ausbildung bei einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft,
zweiter Abschnitt:
sechs Monate fachtheoretische Ausbildung.
Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in die nachfolgenden Ausbildungsabschnitte:
Der Ausbildung schließt sich ein zweimonatiger Prüfungszeitraum an.
fünfter Abschnitt:
Der Vorbereitungsdienst besteht aus einem Fachlehrgang von sechs Monaten.
Ausgebildet wird:
Der Vorbereitungsdienst ist modular aufgebaut und gliedert sich wie folgt:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.