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Die Saarländische Verwaltungsschule erteilt den theoretischen Unterricht nach dem dieser Ausbildungs- und Prüfungsordnung beigefügten Lehrplan (Anlage 4). Der Unterricht dient der Vermittlung des erforderlichen Wissens sowie der Vertiefung und Erweiterung der durch die praktische Ausbildung erworbenen Kenntnisse.
Der theoretische Unterricht ist für die Anwärter des Landes sowie der Gemeinden und der Gemeindeverbände grundsätzlich gemeinsam durchzuführen. Eine getrennte Unterrichtung ist nur dann zulässig, wenn die Verschiedenartigkeit des Lehrstoffs dies gebietet.
Der Ausbildungsleiter soll darauf hinwirken, dass sich die Anwärter zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen, um sich durch gemeinsames Studium weiterzubilden.