Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Laufbahnabschnitt des mittleren Polizeivollzugsdienstes (APO Pol.m.D.) Vom 27. Januar 1994
Beamtinnen und Beamte, deren Ausbildung vor In-Kraft-Treten dieser Verordnung begonnen hat, werden nach den bisher geltenden Vorschriften ausgebildet und geprüft.
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