Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten des mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes (APO Feuerwehr) Vom 20. Dezember 2015
Auf Beamtinnen und Beamte, die die Ausbildung nach dem bisherigen Recht begonnen haben, ist das bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung geltende Recht anzuwenden.
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