Gesetze
Gesetz wird geladen …
In den Ausbildungsabschnitten I und II wird überwiegend das nach Fächern getrennte, berufsspezifische Grundwissen vermittelt.
In den Ausbildungsabschnitten III und IV werden die Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter vorrangig fächerübergreifend auf ihre spätere Verwendung im polizeilichen Einzeldienst vorbereitet.