§ 17 GBPolVDVDV
Das Studium besteht aus Fachstudienzeiten und berufspraktischen Studienzeiten.
Die Fachstudienzeiten bestehen aus den Studienabschnitten
Grundstudium (sechs Monate),
Hauptstudium I (vier Monate),
Hauptstudium II (vier Monate) und
Hauptstudium III (vier Monate).
Die berufspraktischen Studienzeiten bestehen aus den Studienabschnitten
Basisausbildung (vier Monate),
praxisbezogene Lehrveranstaltung I (drei Monate),
praxisbezogene Lehrveranstaltung II (zwei Monate),
praktische Verwendung I (drei Monate),
praktische Verwendung II (zwei Monate) und
praktische Verwendung III (vier Monate).
Die Studienabschnitte bestehen aus folgenden interdisziplinären Modulen: StudienabschnittModulnummerModulbezeichnungBasisausbildung1Polizei und Bürgerinnen und Bürger2Grundlagen des polizeilichen Handelns3PolizeitrainingGrundstudium4Rolle der Bundesbeamtinnen und -beamten im freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat5Nationale und internationale Aufgaben der Polizei6Grundlagen des öffentlichen Dienstes7Grundlagen des VerwaltungshandelnsPraxisbezogene Lehrveranstaltung I8Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte im Kontroll- und StreifendienstPraktische Verwendung I9Verwendung als Polizeivollzugsbeamtin oder -beamter im Kontroll- und StreifendienstHauptstudium I10Wissenschaftliche Grundlagen der Polizeiarbeit11Bundespolizeiliche Spektren der Prävention und Repression I: Kontrolltätigkeiten und FahndungsmaßnahmenPraxisbezogene Lehrveranstaltung II12Vorbereitung auf die Verwendung als Gruppenleiterin oder Gruppenleiter und als Gruppenführerin oder GruppenführerPraktische Verwendung II13Verwendung als Polizeivollzugsbeamtin oder -beamter im Kontroll- und StreifendienstHauptstudium II14Bundespolizeiliche Spektren der Prävention und Repression II: Überwachungsmaßnahmen und Ermittlungstätigkeiten15PolizeiführungPraktische Verwendung III16Verwendung als Gruppenleiterin oder Gruppenleiter und als Gruppenführerin oder GruppenführerHauptstudium III17Polizeiarbeit auf internationaler Ebene18Polizeiarbeit in besonderen EinsatzsituationenStudienabschnittübergreifende Module19Diplomarbeit (während der Module 15 bis 17)20Polizeitraining (während der Module 10 bis 18)
Den Studienverlauf sowie die Inhalte und die Ausgestaltung der Module legt die Hochschule im Modulhandbuch fest.
Die Teilnahme an sämtlichen Veranstaltungen des Studiums ist für die Studierenden verpflichtend.