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Die Prüfung wird vor dem Prüfungsausschuss für Sozialmedizinische Assistentinnen und Sozialmedizinische Assistenten abgelegt.
Das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie bestellt auf Vorschlag der Akademie die Mitglieder des Prüfungsausschusses und ihre Vertreterinnen oder Vertreter auf die Dauer von fünf Jahren.
Die Prüfung ist nicht öffentlich. Die leitende Kraft der Akademie, die Lehrgangsleitung und Vertreterinnen oder Vertreter der Aufsichtsbehörde haben Zutritt.
Der Prüfungsausschuss trifft seine Entscheidungen mit Stimmenmehrheit. Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vorsitzführende Mitglied.
Die Aufsichtsarbeiten werden von zwei Mitgliedern des Prüfungsausschusses bewertet. Bei unterschiedlicher Bewertung entscheidet das vorsitzführende Mitglied.
Die Prüfung wird vor einem Prüfungsausschuss abgelegt, der bei der Einstellungsbehörde gebildet wird. Bei Bedarf können weitere Prüfungsausschüsse eingerichtet…
Zuständig für die Durchführung der Prüfung, Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten sowie für die Abnahme von praktischen und mündlichen Prüfungen ist der…
Der Prüfungsausschuss besteht, einschließlich der vorsitzenden Person , aus drei Mitgliedern. Zwei Mitglieder müssen die Befähigung für die Ämtergruppe des…
einer vom Landesprüfungsamt mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe betrauten fachlich geeigneten Person als Prüfungsvorsitz,
bei Prüfungen nach § 1 Abs. 1 Buchstaben a) und b) eine Vertreterin oder einen Vertreter des Schulamts oder die Schulleiterin oder den Schulleiter einer Schule,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.