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Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist spätestens acht Wochen vor Ende des Lehrgangs über die Ausbildungsbehörde an das Landesprüfungsamt zu richten. Dem Antrag sind das Berichtsheft über die praktische Unterweisung sowie die Bescheinigungen über die Teilnahme an den einzelnen Abschnitten der praktischen Unterweisung und am theoretischen Lehrgang beizufügen.
Das Landesprüfungsamt entscheidet über die Anträge auf Zulassung zur Prüfung und setzt im Benehmen mit der Leitung der Akademie die Prüfungstermine fest.
Die Zulassung der Prüfung wird spätestens sieben Kalendertage vorher erteilt. Sie kann unter dem Vorbehalt ausgesprochen werden, fehlende Nachweise vor Prüfungsbeginn nachzureichen.
Der Prüfungsbewerber reicht den Antrag auf Zulassung zur Prüfung spätestens sechs Wochen vor Ende der Ausbildungszeit bei der Ausbildungsbehörde ein. Diese…
Der Antrag der oder des Auszubildenden auf Zulassung zur Prüfung ist bis spätestens zehn Wochen vor Ende der theoretischen Ausbildung über die…
Wer sich um die Prüfung bewirbt, reicht den Antrag auf Zulassung zur Prüfung spätestens sechs Wochen vor Ende der Ausbildungszeit bei der Ausbildungsbehörde…
Auf Antrag der Prüfungsteilnehmerin oder des Prüfungsteilnehmers entscheidet der Vorsitz des Prüfungsausschusses über die Zulassung zur Prüfung. Die Zulassung…
Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses entscheidet auf Antrag der zu prüfenden Person über die Zulassung zur Prüfung und setzt die Prüfungstermine im…
Die Prüfungsbewerberinnen und Prüfungsbewerber stellen den Antrag auf Zulassung zur Prüfung spätestens drei Monate vor Ende der Ausbildungszeit über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.