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Der theoretische Lehrgang nach § 4 Absatz 1 Nummer 2 wird an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf (Akademie) durchgeführt.
Der Lehrgang dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Prüfung insgesamt mindestens 420 Stunden. Er kann in zwei Abschnitten durchgeführt werden und schließt mit der Prüfung zur Sozialmedizinische Assistentin/zum Sozialmedizinischen Assistenten ab.
Die Unterrichtsfächer ergeben sich aus dem Lehrstoffplan der Anlage 5.
Der theoretische Unterricht ist in drei Lehrgangsteile gegliedert und findet an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen, Düsseldorf, statt.
Der Lehrgang dauert mindestens acht Wochen und kann bei Bedarf in mehreren Einheiten angeboten werden. Der Unterricht wird durch Vorträge, Besprechungen und…
Die Mindestdauer der Ausbildung beträgt 130 Stunden. Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen Teil von 100 Stunden und einen praktischen Teil von 30…
Die Ausbildung dauert mindestens sechs Monate und gliedert sich in eine praktische Unterweisung von 16 Wochen und einen tätigkeitsbezogenen theoretischen…
Die Lehrgänge werden in Semestern von in der Regel jeweils halbjähriger Dauer durchgeführt.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Sie erstreckt sich auf die in Anlage 5 genannten Unterrichtsfächer.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.