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Die Ausbildung dauert mindestens sechs Monate und gliedert sich in eine praktische Unterweisung von 18 Wochen und einen tätigkeitsbezogenen theoretischen Unterricht von acht Wochen. Sie schließt mit einer Prüfung ab.
Inhalte und Umfang der Ausbildung richten sich nach dem Ausbildungsrahmenplan (Anlage zu dieser Verordnung). Dabei sind die für die einzelnen Ausbildungsabschnitte genannten Zeiten zu berücksichtigen.
Inhalte und Umfang der Ausbildung richten sich nach dem Ausbildungsrahmenplan gemäß der Anlage zu dieser Verordnung. Dabei sind die für die einzelnen…
Die Ausbildung dauert 24 Monate und gliedert sich in eine praktische Unterweisung von 18 Monaten und einen theoretischen Unterricht von sechs Monaten. Inhalte…
Inhalt und Umfang der Ausbildung ergeben sich aus dem Ausbildungsrahmenplan gemäß der Anlage zu dieser Verordnung.
Die Ausbildung dauert 24 Monate und gliedert sich in eine praktische Unterweisung von 18 Monaten und einen theoretischen Unterricht von sechs Monaten. Inhalte…
Die praktischen Unterweisungen richten sich nach dem Ausbildungsrahmenplan gemäß der Anlage zu dieser Verordnung. Vor dem ersten Unterrichtsmodul sind…
Ausbildungsinhalt und Umfang des theoretischen Unterrichts ergeben sich aus dem Ausbildungsrahmenplan gemäß der Anlage zu dieser Verordnung.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.