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Die Prüfungsleistungen sind wie folgt zu bewerten: sehr gut (1) = 14 oder 15 Punkte - eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung gut (2) = 11, 12 oder 13 Punkte - eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung befriedigend (3) = 8, 9 oder 10 Punkte - eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung ausreichend (4) = 5, 6 oder 7 Punkte - eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht mangelhaft (5) = 2, 3 oder 4 Punkte - eine Leistung die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden könnten ungenügend (6) = 0 Punkte oder 1 Punkt - eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden könnten.
Die Gesamtpunktzahl wird ermittelt, in dem die Punktzahlen in der schriftlichen und in der praktischen Prüfung zusammengezählt werden und die Summe durch die Zahl der Einzelleistungen geteilt wird. Bei Zwischen- und Gesamtergebnissen ist die Gesamtpunktzahl jeweils ohne Rundung bis zur zweiten Dezimalstelle zu errechnen. Dem ermittelten Punktwert entsprechen die folgenden Noten: 13,50 bis 15,00 = sehr gut 10,50 bis 13,49 = gut 7,50 bis 10,49 = befriedigend 5,00 bis 7,49 = ausreichend 1,50 bis 4,99 = mangelhaft 0,00 bis 1,49 = ungenügend.
Die Prüfungsleistungen sind wie folgt zu bewerten: sehr gut (1) = 14 oder 15 Punkte - eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung gut (2) =…
Die einzelnen Prüfungsleistungen werden wie folgt bewertet: 13 bis 15 Punkte = sehr gut (1) = eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung;…
Die einzelnen Prüfungsleistungen sind mit einer der folgenden Punktzahlen und der sich daraus ergebenden Note zu bewerten: 13 bis 15 Punkte = sehr gut (1) =…
Die Prüfungsnoten werden wie folgt bewertet: 13 bis 15 Punkte = sehr gut (1) = eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung; 10 bis 12…
Die Prüfungsleistungen sind nach folgendem Punktsystem zu bewerten: Note Punkte eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung = sehr gut 100…
Die Einzelleistungen nach den Absätzen 1 bis 3 werden mit folgenden Noten und unter Verwendung von ausschließlich vollen Punktzahlen bewertet: 15 Punkte und 14…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.