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Die Amtsanwaltsprüfung wird vor dem Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen abgelegt.
Das für die Justiz zuständige Ministerium bestellt die Prüferinnen und Prüfer widerruflich für die Dauer von fünf Jahren. Die Präsidentin oder der Präsident des Landesjustizprüfungsamtes kann zum Zweck der Erprobung oder wegen vermehrten Geschäftsanfalls Personen, die die Voraussetzungen des Absatzes 3 erfüllen, vorübergehend ohne förmliche Bestellung heranziehen. Die Bestellung zur Prüferin oder zum Prüfer erlischt - außer durch Widerruf und Zeitablauf - mit dem Ausscheiden aus dem Hauptamt.
Die Prüferinnen und Prüfer müssen die Befähigung zum Richteramt oder für den Amtsanwaltsdienst besitzen. Sie müssen als
Staatsanwältin oder Staatsanwalt,
Amtsanwältin oder Amtsanwalt oder
Professorin oder Professor oder Dozentin oder Dozent der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen
im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen stehen. Prüferinnen und Prüfer nach Satz 2 Nr. 3 sollen praktische Erfahrung als Staatsanwältin oder Staatsanwalt oder als Amtsanwältin oder Amtsanwalt besitzen.
Die Prüferinnen und Prüfer wirken beim Entwerfen und bei der Bewertung von Aufsichtsarbeiten und bei der Abnahme der mündlichen Prüfung mit.
Die Prüferinnen und Prüfer sind in ihrer Prüfertätigkeit unabhängig. Im Übrigen unterstehen sie der Aufsicht der Präsidentin oder des Präsidenten des Landesjustizprüfungsamtes.
Wird durch einen Staatsvertrag ein gemeinsames Prüfungsamt für mehrere Länder errichtet, so gehen die in dem Staatsvertrag enthaltenen Regelungen den Absätzen 1 bis 5 vor.
Richterin beziehungsweise Richter oder Staatsanwältin beziehungsweise Staatsanwalt,
Die Prüferinnen und Prüfer unterstehen in dieser Eigenschaft der Fachaufsicht der Präsidentin oder des Präsidenten des Landesjustizprüfungsamtes…
Am Ende des ersten und dritten Ausbildungsabschnitts ist die Beamtin oder der Beamte durch die Leiterin oder den Leiter der Fachhochschule für Rechtspflege…
Für das Prüfungsverfahren gelten die Bestimmungen der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des Amtsanwaltsdienstes des Landes…
Die Direktorin oder der Direktor des Oberprüfungsamtes sorgt für den ordnungsgemäßen Prüfungsablauf und wacht darüber, dass gleiche Prüfungsanforderungen…
Die Präsidentin oder der Präsident des Landesjustizprüfungsamtes leitet das Prüfungsverfahren. Sie oder er setzt die Termine des mündlichen Prüfungsteils und in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.