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Gegen Ende der Einführungszeit übersendet die nach § 3 Absatz 1 zuständige Stelle der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landesjustizprüfungsamtes die Personalakten und die Zeugnisse der Beamtinnen und Beamten, die zur Prüfung anstehen.
Wer die Prüfung bestanden hat, erhält über das Ergebnis ein Zeugnis der Präsidentin oder des Präsidenten des Landesjustizprüfungsamtes, aus dem die Gesamtnote…
Die personalaktenführenden Stellen leiten dem Landesjustizprüfungsamt die Personalakten der Prüflinge nach Ablauf der Ausbildung zu.
Die Einstellungsbehörde lässt die zur Prüfung anstehenden Beamtinnen und Beamten zum Lehrgang zu und stellt sie dem Landesprüfungsamt (§ 19a) vor. Das…
Jedes Zeugnis ist der Beamtin oder dem Beamten zur Kenntnisnahme vorzulegen; es ist Gelegenheit zur Besprechung zu geben. Die Zeugnisse sind - ggf. mit einer…
Unmittelbar nach Beendigung der Wahlstation übersendet die Präsidentin/der Präsident des Oberlandesgerichts der Präsidentin/dem Präsidenten des…
Gegen Ende der Einführungszeit lässt die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts die Teilnehmerin oder den Teilnehmer zur Prüfung zu, falls sie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.