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Die Leistungen im Vorbereitungsdienst und in der Laufbahnprüfung sind anhand der folgenden Noten und Punktzahlen zu bewerten:
16 bis 18 Punkte - eine besonders hervorragende Leistung = sehr gut,
13 bis 15 Punkte - eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung = gut,
10 bis 12 Punkte - eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung = vollbefriedigend,
7 bis 9 Punkte - eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht = befriedigend,
4 bis 6 Punkte - eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht = ausreichend,
1 bis 3 Punkte - eine mit erheblichen Mängeln behaftete, im Ganzen nicht mehr brauchbare Leistung = mangelhaft oder
0 Punkte - eine völlig unbrauchbare Leistung = ungenügend.
Zwischennoten und von vollen Zahlenwerten abweichende Punktzahlen dürfen nicht verwendet werden.
Soweit aus mehreren Noten das Mittel zu bilden ist, wird das Ergebnis auf zwei Stellen hinter dem Komma ohne Auf- und Abrundung errechnet.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Die einzelnen Leistungen sind mit einer der folgenden Noten und Punktzahlen zu bewerten: sehr gut eine besonders hervorragende Leistung = 16 bis 18 Punkte, gut…
Die einzelnen Leistungen im Vorbereitungsdienst und in der Laufbahnprüfung sind mit einer der folgenden Noten und Punktzahlen zu bewerten: sehr gut: eine…
Die Leistungen während der Ausbildung einschließlich der Prüfungen dürfen nur wie folgt bewertet werden: sehr gut = 15 - 14 Punkte = eine den Anforderungen in…
Die einzelnen Leistungen im Vorbereitungsdienst und in der Laufbahnprüfung sind mit einer der folgenden Noten und Punktzahlen zu bewerten: sehr gut: eine…
Die Leistungen während der Ausbildung einschließlich der Prüfung dürfen nur wie folgt bewertet werden: sehr gut | = | 15 und 14 Punkte: eine den Anforderungen…
Die einzelnen Leistungen im Vorbereitungsdienst und in der Laufbahnprüfung sind mit einer der folgenden Noten und Punktzahlen zu bewerten: sehr gut: eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.