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Die Ausbildung schließt mit der staatlichen Prüfung zur Hygienekontrolleurin und zum Hygienekontrolleur ab. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Gegenstand der Prüfung sind die in der Anlage 5 genannten Unterrichtsfächer und die Inhalte der praktischen Ausbildung nach der Anlage 4. Die Prüfung beginnt in der Regel sechs Wochen vor Ende des letzten Abschnitts der theoretischen Ausbildung und soll mit Ende des letzten Abschnitts der theoretischen Ausbildung abgeschlossen sein.
Die staatliche Prüfung für die Ausbildung nach § 1 Absatz 1 umfasst jeweils einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil.
Die staatliche Prüfung nach § 1 Abs. 1 Satz 2 besteht aus zwei Abschnitten. Der erste Abschnitt der Prüfung findet am Ende der zweijährigen schulischen…
Die staatliche Prüfung umfasst jeweils einen schriftlichen, mündlichen und einen praktischen Teil.
Hinsichtlich der Durchführung der Prüfung, der Zulassung zur Prüfung, der Bewertung der Prüfungsleistungen, des Bestehens und der Wiederholung der Prüfung sowie…
Die Staatliche Abschlussprüfung/Teil 1 findet gegen Ende des dritten Ausbildungsjahres statt. Die mündliche Prüfung beginnt eine Woche nach Bekanntgabe der…
Die staatliche Prüfung umfaßt einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.