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Die staatliche Prüfung wird vor dem Prüfungsausschuss für Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure abgelegt. Er wird bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie eingerichtet.
Der Prüfungsausschuss besteht aus:
einer fachlich geeigneten Vertreterin oder einem fachlich geeigneten Vertreter des öffentlichen Gesundheitsdienstes als Vorsitzende oder Vorsitzenden und
mindestens zwei Personen als Fachprüferinnen oder Fachprüfer, die den theoretischen Unterricht in den Unterrichtsfächern 1 bis 4 der Anlage 5 erteilt haben.
Jedes Mitglied des Prüfungsausschusses hat eine oder mehrere vertretende Personen.
Die Bezirksregierung Düsseldorf, Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie, bestellt im Benehmen mit der Leitung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf die Vorsitzende oder den Vorsitzenden und die weiteren Mitglieder des Prüfungsausschusses sowie deren Vertretungen für die Dauer von fünf Jahren.
Der Prüfungsausschuss trifft seine Entscheidungen mit Stimmenmehrheit. Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ausschlaggebend.
Der Prüfungsausschuss soll mit Mitgliedern der Prüfungskommission besetzt werden, welche die Kandidatin oder den Kandidaten im letzten Ausbildungshalbjahr im…
Bei jeder Schule wird ein Prüfungsausschuss gebildet, der mindestens aus folgenden Mitgliedern besteht:
Der Prüfungsausschuss besteht aus einer den Vorsitz führenden Person (Vorsitz), je einer Prüferin oder einem Prüfer für jedes Prüfungsfach…
Der Prüfungsausschuss besteht aus einer kommunalen Wahlbeamtin oder einem kommunalen Wahlbeamten oder einer Beamtin oder einem Beamten der Laufbahn des…
Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens folgenden Mitgliedern:
Die Prüfung wird vor einem Prüfungsausschuss abgelegt, der beim Landesprüfungsamt gebildet wird. Das Landesprüfungsamt richtet bei Bedarf weitere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.