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Über die Prüfung ist von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für jede zu prüfende Person eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 7 zu dieser Verordnung zu fertigen, in der die Gegenstände der Prüfung, die Bewertung der Leistungen sowie etwaige Unregelmäßigkeiten zu vermerken sind.
Über den Verlauf der Prüfung jedes Prüflings ist eine von allen Mitgliedern der Prüfungskommission zu unterzeichnende Niederschrift nach dem Muster der Anlage 7…
Über die Prüfung fertigt das vorsitzführende Mitglied eine Niederschrift nach Anlage 7 für jeden Prüfling. In ihr werden die Prüfungsgegenstände, die Bewertung…
Über den Gang der Prüfung und das Ergebnis ist eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 7 zu fertigen und mit den Prüfungsarbeiten zu den Prüfungsakten zu…
Vom Vorsitz des Prüfungsausschusses ist über den Verlauf der Prüfung für jede Anwärterin und jeden Anwärter eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 7 zu…
Über den Gang der Prüfung und das Ergebnis ist eine Niederschrift nach Muster der Anlage 7 zu fertigen und mit den Prüfungsarbeiten zu den Prüfungsakten zu…
Vom Vorsitz des Prüfungsausschusses ist über den Verlauf der Prüfung für jede Anwärterin und für jeden Anwärter eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 7…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.