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Die in einem anderen Bundesland erteilte Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung gilt auch in Nordrhein-Westfalen.
Eine außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich abgeschlossene Ausbildung wird anerkannt, wenn die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes oder des Kenntnisstandes nachgewiesen wurde. Das Nähere regelt das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW vom 28. Mai 2013 (GV. NRW. S. 272) in der jeweils geltenden Fassung.
Eine andere in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossene Ausbildung kann von der zuständigen Behörde anerkannt werden, wenn sie gleichwertig ist. Eine…
Eine außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich abgeschlossene Ausbildung wird anerkannt, wenn die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes oder des…
Personen nach Absatz 1, 2. Halbsatz dürfen ihre im Herkunftsmitgliedstaat bestehende rechtmäßige Ausbildungsbezeichnung und die Abkürzung in der Sprache dieses…
Personen nach Absatz 1, 2. Halbsatz dürfen ihre im Herkunftsmitgliedstaat bestehende rechtmäßige Ausbildungsbezeichnung und die Abkürzung in der Sprache dieses…
Bei der Entscheidung über die Befugnis zur Aufnahme oder Ausübung eines in Nordrhein-Westfalen reglementierten Berufs gilt der im Ausland erworbene…
Personen, die eine Gleichstellung ihrer Qualifikation mit der staatlichen Anerkennung beantragen, dürfen ihre im Heimat- oder Herkunftsstaat bestehende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.