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Statt der Berufsbezeichnung „Hygienekontrolleurin“ oder „Hygienekontrolleur“ kann die Berufsbezeichnung „Hygienekontrollperson“ geführt werden.
Wer die Voraussetzungen der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpflegerin“ oder „Gesundheits- und Krankenpfleger“ erfüllt, kann…
Eine Ausbildung zur Hygienekontrolleurin und zum Hygienekontrolleur, die bis zum 31. Dezember 2026 begonnen wurde, kann auf der Grundlage der Ausbildungs- und…
Die Berufsbezeichnung „Beratende Ingenieurin“ oder „Beratender Ingenieur“ darf nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Liste der Beratenden Ingenieure…
Die Weiterbildungsbezeichnung kann neben einer Berufsbezeichnung geführt werden. Mehrere Weiterbildungsbezeichnungen dürfen nebeneinander geführt werden.
Personen mit Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung eines gesetzlich geregelten Gesundheits- oder Pflegefachberufs können nach Weiterbildung in einer…
Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure sind aufgrund ihrer Ausbildung befähigt, insbesondere in folgenden Gebieten Aufgaben selbstständig zu übernehmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.