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Die Auszubildenden haben während der praktischen Ausbildung bei der für die amtliche Lebensmittelkontrolle zuständigen Behörde je Ausbildungsjahr zwei schriftliche Arbeiten unter Aufsicht anzufertigen. Die Bearbeitungszeit soll für jede Arbeit höchstens drei Stunden betragen. Das Thema stellt in Absprache mit der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses die Ausbilderin oder der Ausbilder oder die Ausbildungsleiterin oder der Ausbildungsleiter, die oder der auch die Arbeit gemäß § 8 bewertet. Die bewerteten Arbeiten werden der Ausbildungsleiterin oder dem Ausbildungsleiter vorgelegt und zu der Ausbildungsakte genommen.
Die Auszubildenden haben während der praktischen Unterweisung als Ausbildungsnachweis ein Berichtsheft in Form eines Tagebuches zu führen. Das Berichtsheft soll täglich geführt werden und die durchgeführten Tätigkeiten sowie in der Regel die rechtliche Würdigung dieser Tätigkeiten beinhalten. Es wird wöchentlich von der Ausbilderin oder dem Ausbilder überprüft und abgezeichnet. Abschnitt 4 Theoretischer Unterricht
Die Auszubildenden haben während der praktischen Unterweisung als Ausbildungsnachweis ein Berichtsheft in Form eines Tagebuches zu führen. Das Berichtsheft soll…
Die oder der Auszubildende hat einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen. Hierfür ist während der Ausbildungszeit Gelegenheit zu geben. Die Ausbilderin…
Die auszubildende Person hat ein Berichtsheft nach dem Muster der Anlage 1 zu führen. Das Berichtsheft ist vierteljährlich der Ausbildungsleitung zur…
Die Auszubildenden haben einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, den schriftlichen Ausbildungsnachweis während der…
Die Auszubildenden haben nach dem Muster der Anlage 1 zu dieser Verordnung schriftlich oder elektronisch Praxisberichte über jeden Ausbildungsabschnitt der…
Die Auszubildenden haben einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, den schriftlichen Ausbildungsnachweis während der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.